
Nach dem Eigenmittelgrundsatz darf das Verhältnis zwischen haftendem Eigenkapital eines Instituts und gewichteten Risikoaktiva 8% täglich zum Geschäftsschluss nicht unterschreiten. Die Summe der Anrechnungsbeträge für die Marktrisikopositionen und ggf. für Optionsgeschäft e darf den um die Drittrangmittel vermehrten Differenzbetrag zwisc...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/eigenmittelgrundsatz-angemessenhei
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